Kennzeichnungsverordnung
Zum 01.03.2007 tritt die Kennzeichnungsverordnung in Kraft, die die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge (PKW und LKW) mit geringem Beitrag zu den Partikelemissionen regelt. Diese Fahrzeuge können zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte ganz oder teilweise von Verkehrsverboten ausgenommen werden.
Die begünstigten Kraftfahrzeuge werden je nach Partikelausstoß durch farbige Plaketten gekennzeichnet. Um die Zuordnung der Kraftfahrzeuge (PKW mit Otto/Diesel) zu den Schadstoffgruppen und deren Kennzeichnung zu erleichtern, sind den Emissions-Schlüsselnummern die entsprechenden Plaketten (ohne Filter bzw. mit Filter) zugeordnet.




